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Questions

Die europäische Blaue Karte

  • Komme ich in Betracht für die Blaue Karte?

    Wenn Sie kein EU-Bürger sind und mindestens die erste Phase der Hochschule abgelegt haben (oder Sie über nachweisbare professionelle Fähigkeiten verfügen), kommen Sie in Betracht. Setzen Sie den ersten, wichtigsten Schritt, indem Sie Ihr Profil dem Blauen Karte-Netzwerk hinzufügen.

  • Ich bin mit einem Studentenvisum in Europa, komme ich für die Blaue Karte in Betracht?

    Viele europäische Länder bieten die Möglichkeit, sich nach Abschluss des Studiums in Hinblick auf Be-werbungen einige Monate in Europa aufzuhalten. Wenn ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist und Sie den Bedingungen genügen, können Sie sich aufgrund der blauen Karte in Europa aufhalten.

  • Kann die Blaue Karte einen ständigen Aufenthalt in der EU bewirken?

    Die Zeit, die Sie aufgrund der Blauen Karte in verschiedenen Ländern bzw. in einem Land arbeiten, wird zusammen gezählt. Nach zwei bis fünf Jahren, je nach dem Land des Aufenthalts, können Sie eine ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

  • Welche Nationalitäten die Blaue Karte nicht beantragen?

    Bürger des Europäischen Wirtschaftlichen Raumes (Europäische Union, Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz). Bürger von Ländern und überseeischen Gebieten, die konstitutionellen Beziehungen mit den EU-Mitgliedstaaten im Ausland unterhalten, zum Beispiel Montserrat und Grünland.

  • Welche europäische Länder können die europäische Blaue Karte ausstellen?

    Die folgenden EU-Länder haben vereinbart, die europäische Blaue Karte auszustellen: Österreich, Bel-gien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.

  • Ich wohne in einem Land außerhalb Europas, kann ich die Blaue Karte noch immer beantragen?

    Ihr heutiger Standort ist nicht relevant. Im Rahmen des Antrags auf die Blaue Karte ist Ihre physische Anwesenheit in Europa nicht erforderlich.

  • Welche Instanz stellt die europäische Blaue Karte aus?

    Die Immigrationsbehörden des Landes, wo Sie arbeiten und sich aufhalten werden.

  • Was wird mein Gehalt in der EU sein?

    Die Richtlinie bezüglich der europäischen Blauen Karte schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Inhaber der Karte ein Gehalt mindestens in Höhe von 1,5 Mal das Durchschnittsbruttogehalt des betreffenden Landes zahlt. Das ist eine 'Faustregel'. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel Berufe in Fachgebieten wie Mathematik / Informationstechnologie / Naturwissenschaften / Technologie, erhalten in Deutschland einen Gehalt von mindestens EUR 38688 jährlich (2016).

  • Wie erfolgreich ist die Blaue Karte in der EU?

    Trotz der Tatsache, dass die Blaue Karte relativ neu ist und sich die europäischen Länder immer noch mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist die Blaue Karte ein Erfolg. Allein in Deutschland sind vor dem 1. Oktober 2015 bereits mehr als 35.000 Karten ausgestellt worden.

  • Gibt es sprachliche Anforderungen für die europäische Blaue Karte?

    Für die Blaue Karte werden keine sprachlichen Anforderungen gestellt. Es kann nützlich sein, wenn Sie nachweisen können, dass Sie eine örtliche europäischen Sprache sprechen, das ist jedoch keine Bedingung.

Europäische Blaue Karte Netzwerk - Kandidaten

Europäische Blaue Karte Netzwerk – Arbeitgeber

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